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HINTERGRUND: Neue Runde im Ringen um das Anlegerschutzgesetz
BERLIN - Nach dem Kompromiss zwischen dem Wirtschafts- und Finanzministerium schien die Regulierung, die künftig für die Vermittler von geschlossenen Fonds gelten soll, zunächst geklärt. Doch der Bundesrat hat die Diskussion darüber erneut in Gang gebracht. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Anlegerschutzgesetzes, die er vor einigen Tagen fasste und an die Bundesregierung weiterleitete, plädieren die Länder dafür, die Vermittler von geschlossenen Fonds unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu stellen. Das wollte ursprünglich auch das Bundesfinanzministerium, setzte sich damit aber gegenüber dem Wirtschaftsministerium nicht durch (siehe frühere Meldung).
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