Auswirkungen des Diskussionsentwurfs aus dem BMF auf den Vertrieb geschlossener Fonds
12.05.2010 Das Bundesfinanzministerium hat am 03.05.2010 einen Diskussionsentwurf für das "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" veröffentlicht.
geschlossene FondsGeschlossene Fonds werden im Diskussionsentwurf als Finanzinstrument eingestuft. Damit wäre ein Vertrieb von geschlossenen Fonds nur noch unter einem Haftungsdach oder mit einer eigenen KWG-Zulassung möglich.Haftung / VSH für die Vermittlung geschl. FondsGeschlossene Fonds werden im Diskussionsentwurf als Finanzinstrument eingestuft. Damit wäre ein Vertrieb von geschlossenen Fonds nur noch unter einem Haftungsdach möglich.Dieses Haftungsdach würde dann für Beratungsfehler "seiner" Vermittler mit seinem Vermögen bzw. seinem Eigenkapital haften. Einen Zwang zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) gibt es weder für das Haftungsdach noch für die darunter agierenden Vermittler/Berater. Qualifikation für die Anlageberatung / Vertrieb geschlossener FondsMitarbeiter der Anlageberatung müssen gem. Diskussionsentwurf über die für die Erbringung der Anlageberatung erforderliche Sachkunde verfügen.Diese Sachkunde muss nachgewiesen werden. Im Entwurf werden dafür Möglichkeiten wie Abschluss- oder Arbeitszeugnisse, Schulungsnachweise oder andere Berufsqualifikationen genannt. Als Berufsqualifikationen sollen anerkannt werden:
Für diejenigen, die ausschließlich Investmentfonds (und keine Finanzinstrumente) vermitteln, sollen anerkannt werden:
internes Register bei der BaFin für die Anlageberater / Vermittler geschl. FondsDas Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Haftungsdach) muss nach dem BMF-Diskussionsentwurf der BaFin alle in der Anlageberatung tätigen Mitarbeiter melden und die Erfüllung
Investmentfonds
(offene) InvestmentfondsDie Ausnahmeregelung gem. § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG wird im Diskussionsentwurf nicht erwähnt. Somit können Investmentfonds weiterhin ohne BaFin-Aufsicht / Haftungsdach vermittelt werden.(Auf die möglichen Gesetzesänderungen bezüglich offener Immobilienfonds wird an dieser Stelle nicht eingegangen.) |