Sachkunde
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Welche Qualifikation ist die richtige?

03.06.2010 Im Entwurf für die Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung wird die Sachkundeprüfung "Finanzanlagenfachmann (IHK)" näher erläutert. Diese Prüfung muss aber noch komplett neu entwickelt werden.

Es findet sich ebenfalls ein Katalog von Qualifikationen, die anerkannt werden sollen. Dies sind ohne Ausnahme öffentlich-rechtliche Abschlüsse. Privatrechtliche Abschlüsse/Zertifikate werden nicht anerkannt werden.
Sachkundeprüfung
BMWI

Finanzanlagenfachmann (IHK)

Die notwendige Qualifikation für den Vertrieb offener und geschlossener Fonds sowie sonstiger Vermögensanlagen wird "Finanzanlagenfachmann (IHK) heißen.

Sie wird aus einen Grundlagenteil ("Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten Grundlagen über Finanzinstrumente und Kategorien von Finanzanlagen") und Teilprüfungen bestehen (offene Fonds, Geschlossene Fonds, Sonstige Vermögensanlagen) bestehen.

Zusätzlich wird es noch eine mündliche Prüfung geben, in der ein Kundenberatungsgespräch simuliert wird. Von dieser mündlichen Prüfung sind alle befreit, die eine Erlaubnis nach §34d haben (gebundene Versicherungsvermittler müssten also die mündliche Prüfung nach §34f absolvieren und wären nicht befreit).

Laut Entwurf wird man die Prüfung beliebig oft wiederholen können.
Abschlüsse

Anerkannte Abschlüsse

Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe sollen als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden:

1. Abschlusszeugnis
  • eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss),
  • als Bankfachwirt oder –wirtin (IHK),
  • als Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),
  • als Investmentfachwirt oder –wirtin (IHK),
  • als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK),
  • als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau,
  • als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder
  • als Investmentfondskaufmann oder –frau;

2. Abschlusszeugnis
  • als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ oder
  • als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und –vermittlung vorliegt,

3. Abschlusszeugnis
als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.
regulierung.org
regulierung.org

Unsere Einschätzung

08.09.2010 Wenn Sie als Vermittler/Berater jetzt eine Qualifikation starten möchten, ist die Entscheidung sehr einfach, für welche Sie sich entscheiden sollten: Die Qualifikation, die bereits im Verordnungsentwurf steht und somit mit 99,99%iger Sicherheit anerkannt werden wird, ist die öffentlich-rechtliche Allfinanz-Weiterbildungsprüfung "Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)".

GOING PUBLIC! freut sich, seinen Partnern und Kunden mit der etablierten modularen „Weiterbildungspyramide“ (Sachkunde – Fachberater – Fachwirt – Bachelor) ein genau passendes Angebot zu offerieren. Die Mindestqualifikationsgarantie, die GOING PUBLIC! für den Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK) ausgesprochen hat, zahlt sich aus. Denn dieser Abschluss soll zu den anerkannten Qualifikationen gehören.

Wer jetzt mit dem Studiengang zum Fachwirt für Finanzberatung startet ist rechtzeitg vor Ende der Übergangsfrist fertig und hat zusätzlich die Möglichkeit auf bis zu 73% staatliche Förderung.
Abschluss auf Meister-Niveau
Fachberater / Fachwirt Quer

Wieso "Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)" ?

14.02.2010 Kapitalanlagethemen werden intensiv behandelt. Egal ob Investmentfonds oder geschlossene Fonds: beide Themen werden mit demselben Stundenniveau bedacht, wie es auch die Versicherungsprodukte werden.

Für die Versicherunsvermittlung ist der Fachwirt für Finanzberatung (IHK) als ausreichende Qualfikation gem. VersVermV natürlich anerkannt.

Im Versicherungsbereich hat es also bereits gepasst. Daher steht der Fachwirt für Finanzberatung (IHK) nun auch in der neuen FinVermV für Kapitalanlageverimittler als anzuerkennende Qualifikation für die Vermittlung von Investmentfonds, Geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen.

Starten Sie also mit dem Fachwirt für Finanzberatung (IHK)! Es gibt keine Alternative für den Allfinanzvermitler.
Garantie
Sachkundeprüfung
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Finanzanlagenfachmann (IHK) gem. §34f GewO | FinVermV

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So kann es weitergehen ...

Bis zu 73% öffentliche Förderung sind bei einer Qualifikation zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK), dem Allfinanzabschluss auf Meister-Niveau, möglich.

Alle Informationen zum Fachwirt-Studiengang