Anerkannte Abschlüsse
Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe sollen als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden:
1. Abschlusszeugnis
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss),
- als Bankfachwirt oder –wirtin (IHK),
- als Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),
- als Investmentfachwirt oder –wirtin (IHK),
- als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK),
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau,
- als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oder
- als Investmentfondskaufmann oder –frau;
2. Abschlusszeugnis- als Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ oder
- als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,
wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und –vermittlung vorliegt,
3. Abschlusszeugnis
als Fachberater oder –beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Finanzanlagenberatung und -vermittlung vorliegt.