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Aktueller Gesetzesentwurf

Übernahme der Wohlverhaltenspflichten des WpHG

Auch für Vermittler/Berater von Investmentfonds/Geschlosenen Fonds, die über die Gewerbeordnung reguliert werden, sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des WpHG gelten.

Die genaue Ausgestaltung wird noch im Verordnungswege festgelegt.
Regulierung der Beratungsdokumentation
Training

Ändert sich etwas für Berater/Vermittler durch das neue WpHG?

15.02.2010 Ab 01.01.2010 gelten neue Vorschriften im WpHG. Die neue Dokumentationspflicht gilt nur für Anlageberatungen. Die Anlageberatung muss sich auf Finanzinstrumente, also vor allem auf Wertpapiere beziehen. Letztlich sind hauptsächlich die Banken, Vermittler unter einem Haftungsdach und Vermögensverwalter von diesen Neuerungen betroffen.

Für ungebundene Vermittler, die Investmentfonds aufgrund der Bereichsausnahme im KWG vermitteln, besteht also noch eine Gesetzeslücke.
regulierung.org

Unsere Einschätzung

15.02.2010 Auch ungebundene Vermittler sollten die Protokollierungspflicht wie ein vertraglich gebundener Vermittler einhalten. Denn es ist nicht einzusehen, warum ein Anlage nur deshalb nicht in den Schutz der Wohlverhaltensregeln einbezogen werden soll, weil ihn ein ungebundener Kapitalanlagevermittler beraten hat.
Lesetipp!
Broschüre Anlageberatung im Fokus

Anlageberatung - neues WpHG ab 2010

Anlageberatung vs. Wertpapierhandelsgesetz – gesetzliche Anforderungen kennen und Beratungsfehler vermeiden!
1. Auflage Februar 2010
ISBN: 978-3-89699-390-8
24 Seiten, geheftet, DIN A4

Mit der Broschüre "Anlageberatung im Fokus“ lernen Sie als Vermittler und Berater die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Anlageberatung kennen und bereiten sich optimal auf die Neuregelungen des Wertpapierhandelsgesetzes vor.

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Key Investor Document

Produktinformationsblatt | "Beipackzettel"

Nachdem auch bereits Verbraucherschützer von "Informationsideologie" sprechen und damit die Informationsflut bei bzw. vor Vertragsabschluss meinen, hat sich die Politik auf die Einführung eines Produktinformationsblattes festgelegt. Frau Aigner bevorzugt dabei ein einseitiges Blatt. Wahrscheinlicher sind zwei Seiten, auf denen die wichtigsten Informationen zusammengestellt sind, insbesondere Hinweise auf Kosten und Risiken des Produktes.

Auch Brüssel arbeitet an entsprechenden Informationen, dort "KID" genannt (Key Investor Document). Bereits über die OGAW-Richtlinie wird ein KID für Investmentfonds eingeführt. Für alle Finanzprodukte soll eine Richtlinie mit Namen PRIPS (Packaged Retail Investment Products) verabschiedet werden. Bis dahin wird es aber noch einige Zeit dauern.