Übernahme der Wohlverhaltenspflichten des WpHG
Auch für Vermittler/Berater von Investmentfonds/Geschlosenen Fonds, die über die Gewerbeordnung reguliert werden, sollen die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des WpHG gelten.Die genaue Ausgestaltung wird noch im Verordnungswege festgelegt.


