"Alte-Hasen"-Regelung
06.12.2011 Der Gesetzgeber hat eine Alte-Hasen-Regelung für alle Vermittler von Investmentfonds, Geschlossenen Fonds und Sonstigen Vermögensanlagen beschlossen, die- seit dem 01.01.2006 ununterbrochen eine Gewererlaubnis gem. §34c GewO besitzen und
- alle Prüfberichte gem. §16 MaBV seit 2006 (inklusive) lückenlos nachweisen können.
Diese "Alten-Hasen" müssen die IHK-Sachkundeprüfung nicht absolvieren. Bei ihnen wird die Berufserfahrung als Sachkunde gewertet.
Wer die o.g. Kriterien nicht erfüllt, weil seine 34c-Erlaubnis erst nach dem 01.01.2006 datiert oder weil er evtl. in einem Jahr nur eine Negativbescheinigung eingereicht hat, der muss die IHK-Sachkundeprüfung absolvieren.
Natürlich werden einige Qualifikationen anerkannt. Eine Liste finden Sie nachfolgend:


