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Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft

Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft

Die neuen Regeln im Überblick

1. Auflage Oktober 2011
ISBN: 978-3-89699-415-8
Umfang: 36 Seiten
DIN A4, geheftet

Broschüre "Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft" – damit Sie sich rechtzeitig auf die neuen Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln vorbereiten können!
Übersicht?
Regulierung

Was soll reguliert werden?

Klicken Sie auf die einzelnen Schlagworte, um weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema zu erhalten:

Für die Honorarberatung soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben.
Regulierung der Finanzberatung: Wichtige Termine
Jan
01
2013

2013: Inkrafttreten der gewerberechtlichen Vorschriften des Artikel 5 (Änderung der GewO mit Einführung des §34f)

Ort: (mögliches Datum, wenn Verkündung wirklich im Dezember 2011)
Beginn der 6-monatigen Umtauschfrist: Die Anlageberatung und -vermittlung aus dem §34c wird ohne erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse gegen die neue Erlaubnis nach §34f. Alle Vermittler/-innen, die das nicht können, benötigen ab 01.01. alle Voraussetzungen (VSH, Qualifikationsnachweis etc.), um eine Erlaubnis beantragen zu dürfen. Solange dürfen Sie nicht vermitteln.
Jun
30
2013

Ende der "Umtauschfrist" für 34c-Inhaber

Ort: (mögliches Datum, wenn Verkündung wirklich im Dezember 2011)
Dez
31
2014

Ende der Übergangsfrist für den Nachweis der Sachkunde

Bis spätestens zum 31.12.2014 muss der "zuständigen Behörde" die Sachkunde nachgewiesen werden.  Die Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 erlischt, wenn  der  erforderliche  Sachkundenachweis  nach  § 34f  Absatz 2  Nummer 4  nicht  bis zum  Ablauf  dieser  Frist  erbracht  wird.
Jan
01
2015

2015: Alle Kapitalanlagevermittler (Finanzanlagenvermittler/-berater) müssen dem Register ihre Sachkunde (zum Beispiel durch Einreichen des Prüfungszeugnisses der IHK-Sachkundeprüfung) nachgewiesen haben.

Ort: (mögliches Datum, wenn Verkündung wirklich im Dezember 2011)
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Regulierung der Finanzvermittlung über die Gewerbeordnung

28.10.2011 Es ist erklärter Wille der Bundesregierung bzw. von Ministerin Aigner, dass alle Berater/Vermittler künftig reguliert werden sollen. Grundlage hierfür soll das Versicherungsvermittlerrecht (§34d GewO, VersVermV) mit seinen bekannten Kernpunkten sein.

Im Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ist vom Bundestag verabschiedet worden.

Daraus wird klar:
  • Geschlossene Fonds werden Finanzinstrumente
  • Die Vermittlung Geschlossener Fonds wird in den Ausnahmetatbestand des KWG aufgenommen und kann - wie Investmentfonds auch - weiter vermittelt werden, ohne unter ein Haftungsdach gehen zu müssen.
  • Vermittler von Investmentfonds und Geschlossenen Fonds erhalten einen neuen Namen: Finanzanlagenvermittler / Finanzanlagenberater
  • Sie brauchen eine Erlaubnis nach §34f GewO
  • Eine Registrierung soll im Vermittlerregister des DIHK erfolgen, in dem auch schon die Versicherungsvermittler erfasst sind.

Für die Registrierung benötigen Finanzanlagenvermittler wie Versicherungsvermittler
  • einen guten Leumund
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • eine VSH
  • eine Sachkundeprüfung bzw. eine andere anerkannte Qualifikation.
Die Wohlverhaltensvorschriften des KWG (Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten) sollten 1:1 in eine gewerberechtliche Verordnung übernommen werden. Damit werden Berater/Vermittler in Zukunft genauso beraten werden müssen, wie Banker.

Die Details für die Punkte VSH, Sachkunde sowie Übernahme der WpHG-Wohlverhaltensregeln werden in einer separaten Verordnung festgelegt, die zur Zeit überarbeitet wird und Anfang 2012 im Bundesrat verabschiedet werden soll.