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Alle Berater / Vermittler werden sich registrieren müssen
08.11.2011
Vermittler/Berater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erlaubniserteilung (nach §34f GewO) beim zuständigen Register eintragen zu lassen.
Es ist davon auszugehen, dass das Versicherungsvermittlerregister entsprechend erweitert wird.
Zeitplan: Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes (wahrscheinlich tritt es zum 01.01.2013 in Kraft) eine Erlaubnis nach §34c GewO hat, bekommt sechs Monate Zeit, die Erlaubnis nach §34f GewO zu beantragen. Die Sachkunde ist jedoch erst bis zum 31.12.2014 nachzuweisen.