Aktueller Stand
regulierung.org

Alle Berater / Vermittler werden sich registrieren müssen

08.11.2011 Vermittler/Berater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erlaubniserteilung (nach §34f GewO) beim zuständigen Register eintragen zu lassen.

Das Versicherungsvermittlerregister wird entsprechend erweitert .

Zeitplan: Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2013) eine Erlaubnis nach §34c GewO hat, bekommt sechs Monate Zeit, die Erlaubnis nach §34f GewO zu beantragen. In dieser Zeit werden dem Antragsteller die Zuverlässigkeit sowie die geordneten  Vermögensverhältnisse anerkannt.

Die Sachkunde ist jedoch erst bis zum 31.12.2014 nachzuweisen.
Forderung
AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Keine zusätzliche Bürokratie

02.03.2010 Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung ist einer der wenigen, die sich bereits zu diesem Thema geäußert haben.

So fordert er, dass das Versicherungsvermittlerregister zu einem zentralen Register ausgebaut wird.

Dann gäbe es für Vermitter/Berater zukünftig nur eine Anlaufstelle, bei der dann auch die geforderten Dokumente nur ein Mal eingereicht werden müssen.

Verbraucher könnten so an einer zentralen Stelle sehen, welche Produkte der jeweilige Vermittler vermitteln darf.
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So kann es weitergehen ...

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