Alle Berater / Vermittler werden sich registrieren müssen
08.11.2011 Vermittler/Berater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erlaubniserteilung (nach §34f GewO) beim zuständigen Register eintragen zu lassen.Das Versicherungsvermittlerregister wird entsprechend erweitert .
Zeitplan: Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2013) eine Erlaubnis nach §34c GewO hat, bekommt sechs Monate Zeit, die Erlaubnis nach §34f GewO zu beantragen. In dieser Zeit werden dem Antragsteller die Zuverlässigkeit sowie die geordneten Vermögensverhältnisse anerkannt.
Die Sachkunde ist jedoch erst bis zum 31.12.2014 nachzuweisen.



