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Reichstag in Berlin

GPC Law – Beratung ohne Kompromisse

Die GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf den Finanzdienstleistungssektor spezialisierte Anwaltskanzlei inmitten der Metropole Berlin.
Aktuell

GPC Law unterstützt GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG

GPC Law hat die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG bei der Erstellung einer tabellarischen Übersicht über die unterschiedlichen Regulierungsanforderungen unterstützt.

Diese "übersichtliche Zusammenstellung" (AssCompact) hat ein sehr großes Medienecho gefunden und Sie können sie hier kostenlos downloaden.
portfolio international

GPC Law in portfolio international

RA Dietmar Goerz äußert sich in dem Artikel "Großvertriebe stechen Makler aus" der Zeitschrift portfolio-international zu Bestandsübertragungen.
Cash.Online

Gastkommentar auf Cash.ONLINE: Dietmar Goerz, GPC Law

23.04.2010 "Freude über BGH-Kick-Back-Urteil ist verfrüht."
Literaturempfehlung
Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft

Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft

Die neuen Regeln im Überblick

1. Auflage Oktober 2011
ISBN: 978-3-89699-415-8
Umfang: 36 Seiten
DIN A4, geheftet

Broschüre "Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft" – damit Sie sich rechtzeitig auf die neuen Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln vorbereiten können!
Broschüre Honorarberatung

Honorarberatung

Honorarberatung: Die alternative Vergütungsform zur Courtage und Provision - Chancen nutzen und Risiken erkennen
1. Auflage Dezember 2009
ISBN: 978-3-89699-391-5
28 Seiten, geheftet, DIN A4

Mit der Broschüre "Honorarberatung“ erhalten Sie als Versicherungsvermittler oder Finanzdienstleister den Durchblick über die komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Broschüre Anlageberatung im Fokus

Anlageberatung - neues WpHG ab 2010

Anlageberatung vs. Wertpapierhandelsgesetz – gesetzliche Anforderungen kennen und Beratungsfehler vermeiden!
1. Auflage Februar 2010
ISBN: 978-3-89699-390-8
24 Seiten, geheftet, DIN A4

Mit der Broschüre "Anlageberatung im Fokus“ lernen Sie als Vermittler und Berater die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Anlageberatung kennen und bereiten sich optimal auf die Neuregelungen des Wertpapierhandelsgesetzes vor.

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Aktuelle Nachrichten

„Alte-Hasen-Regelung“ nicht für jedermann

02.11.2011 Die „Alte-Hasen-Regelung“ hat einige Tücken, denn sie zielt nicht nur auf die Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, sondern auch auf den Nachweis der ununterbrochenen selbstständigen Tätigkeit durch lückenlose Vorlage der nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderlichen Prüfberichte. „Wer dem Gewerbeamt jedoch bereits eine Negativmeldung vorgelegt hat, hat damit unwiderruflich eine Unterbrechung seiner Tätigkeit als Kapitalanlagevermittler belegt“, so Rechtsanwalt Goerz und bringt es auf folgende Formel: „Negativmeldung vorgelegt, heißt Qualifikation vorweisen!“.
Atktuell von GPC Tax
Bundesfinanzhof

Steuer auf Sanierungsmaßnahmen? - Fallen beim Rangrücktritt

04.04.2012 Vorsicht beim Formulieren von Rangrücktrittsvereinbarungen - sonst droht die gewinnerhöhenden Ausbuchung der Schuld